Majestätsrichtlinien

… oder, von vielen Pflichten und einem Recht

Der Übernahme unserer Königswürde wird die Tatsache voraus gesetzt das Licht der Welt mit den Augen eines Mannes erblickt zu haben und auch als solcher durchs Leben zu gehen. Wer dies bereits geschafft hat muss zusätzlich noch eine aktive Mitgliedschaft als Enzianer vorweisen können.
Nun kann es sein das man diese Voraussetzungen schon in eines der beiden vergangenen Jahre erfüllt hat und der Holzvogel sich für ein Leben an der Seite eines solchen Günstlings entscheiden musste. Dies würde zur Disqualifikation der betreffenden Person führen.
Weiterhin ist es unabdingbar im Mai des Jahres welches der letzten Eintragung auf der ehrwürdigen Königskette folgt am Vogelschuss teilzunehmen, mit dem Umgang einer Feuerwaffe vertraut zu sein und diese mit eigener Kraft und festen Willen bedienen zu können. Wenn die Benutzung der Waffe erfolgreich ist wird eine Kugel entsendet und es kann sein das sich das Holzgebilde, welches man durch das kleine Loch oben auf der Waffe sehen kann, bewegen wird. Jenes Mitglied welches die letzte Kugel auf den Vogel gefeuert hat bevor dieser den sicheren Platz auf der Vogelstange verlässt ist amtierende Majestät im Jägerzug Enzian und darf sich bis zur 12. Mondwende Zugkönig nennen.
Von nun an hat der Zugkönig nur noch Pflichten und EIN Recht.

  1. Er muss die zahlreichen Gratulanten erdulden und darf sich mit der ehrwürdigen Zugkette schmücken.
  2. Bis zum großen Fest muss er die glorreiche Ahnengalerie im Festsaale zu “Alt Glehn“ mit seinem bedeutungslosen Namen schmücken.
  3. Er muss die Schulterstücke die seinen gemeinen Schützenrang darstellen gegen jene austauschen die ihn weithin als Zugkönig auszeichnen.
  4. Er ist verpflichtet, der Tradition folgend, während der Feierlichkeiten im September die ehrwürdige Zugkette um den Hals getragen zu präsentieren.
  5. Er hat die Pflicht und Ehre seine treuen Zuggefährten und deren Clans während des großen Festes am Tage des Herrn, und nur am Tage des Herrn, wenn die Sonne am höchsten Punkte steht zu verköstigen.

Am vorgenannten Tage des Herrn kann Er sein einziges Recht wahrnehmen:
Er darf den Ort seiner Festlichkeit und die kulinarischen Genüsse die seiner selbst zu Ehren präsentiert werden an diesem ersten Sonntag im September selbst bestimmen.